(Fast) Jeder kann Elterngeld beantragen

Text: Lena Rötrige • Elterngeldberatung Durchblick


In den nachfolgenden Zeilen werde ich neben dem Thema Elterngeld auch noch auf die Änderungen ab 01.04.2024 eingehen und mögliche Beispiele des Elterngeldbezugs darstellen.

Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Partnermonate – einen Überblick beim Elterngeld zu erhalten ist gar nicht so leicht. Auch ich stand vor 4 Jahren bei unserem ersten Kind vor einem großen Fragezeichen. Nur wer die Bürokratie komplett durchblickt hat und seine Finanzen kennt, kann sich sein optimales Elterngeldmodell bauen. 

Foto: Lena Rötrige • Elterngeldberatung Durchblick

Mittlerweile berate ich werdende Eltern im angestellten Verhältnis, aber auch in der Selbstständigkeit rund um das Thema Bürokratie (u.a. Mutterschaftsleistung, Elternzeit, Elterngeld, Krankenkasse, Urlaubsanspruch, Kindergeld, Rentenpunkte) und bin immer glücklich, wenn die Eltern nach der zweistündigen Beratung auch glücklich sind und wir das Optimalste rausholen konnten.

Nun zu den Fakten!

Vorab: Elterngeld steht jedem zu – außer das Elternpaar hat gemeinsam mehr als 300.000 Euro (ab Geburt 01.04.2024 200.000 Euro/ für Alleinerziehende 150.00 Euro) zu versteuerndes Jahreseinkommen, denn dies ist die Einkommensgrenze, um Elterngeld erhalten zu können.

Nach wie vor ist Elterngeld eine Lohnersatzleistung, die es Eltern ermöglichen soll, ihre Kinder individuell betreuen zu können. Der Sockelbetrag liegt aktuell bei 300 Euro und der Höchstsatz bei 1.800 Euro pro Monat. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Verdienst vor der Geburt beziehungsweise dem Mutterschutz. Gezahlt werden circa 65 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. 

Warum ca. 65%?  Bei Geringverdienern ist der Prozentsatz höher: Bei einem Nettolohn von 600 Euro sind es z.B. 87%, sprich 518 Euro Basiselterngeld. Bei einem Gehalt über 2.770 Euro netto liegt der Prozentsatz aber unter 65%.

Den Mindestsatz von 300 Euro pro Monat erhalten Eltern mit wenig Aufwand, selbst dann, wenn vor der Geburt des Kindes kein eigenes Einkommen vorhanden war. Studenten, Hausfrauen oder auch Hausmänner können das Mindestelterngeld bekommen. Dafür müssen weder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt vorgelegt, noch Zuverdienste während des Elterngeldbezugs dargelegt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die betreffende Person nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (im Durchschnitt des Lebensmonats) arbeitet. Die Arbeitszeit weist der Antragstellende sich selbst nach. Somit kann auch ein Selbständiger immer den Mindestsatz beantragen.

Dazu gern ein Beispiel:

Es gibt verschiedene Elterngeldvarianten

Neben dem „Basiselterngeld“ gibt es auch die Variante „Elterngeld Plus“. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Dafür wird in diesen Monaten nur die Hälfte vom Basisbetrag gezahlt. Das heißt, im Endeffekt zahlt der Staat genau dieselbe Summe, nur über einen längeren Zeitraum. Bei Zuverdienst ist das Elterngeld Plus häufig sinnvoll. Im Schnitt aller Elterngeld-PlusMonate mit Zuverdienst darf man 50 Prozent seines Elterngeldnettos (steht auf dem Bescheid) dazuverdienen, ohne dass es zur Kürzung kommt. Man muss sich aber nicht zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus entscheiden, sondern kann auch zwischen den Varianten wechseln. Dem Elternpaar stehen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Nimmt einer der beiden kein Elterngeld – bleiben dem anderen nur 12 Monate. Nur Alleinerziehende können die 14 Monate alleine nehmen. Elterngeld bekommt man erst ab einem Bezug von mindestens 2 Monaten. 

Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden, denn unausgezahlte Beträge können noch verändert werden.

Zusätzlich zu Basiselterngeld und Elterngeld Plus gibt es noch eine dritte Variante, die Partnerbonusmonate: Eltern, die gleichzeitig mindestens zwei und maximal vier Monate 24 bis 32 Stunden arbeiten, erhalten für diese Monate noch Elterngeld-PlusMonate. Ob das für das Elternpaar sinnvoll ist, muss man individuell entscheiden. Oft ist der Verdienst dann zu hoch und es kommt zur Kürzung. Eine genaue Planung ist hier sinnvoll. Hierbei unterstütze ich Euch natürlich sehr gerne.

Nun ändert sich ab dem 01.04.2024 nicht nur die Einkommensgrenze, sondern auch der Bezug: Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird zum 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

Anbei ein paar (von vielen möglichen) Varianten ab dem 01.04.2024:

Gerne begleite ich Euch durch die Bürokratie, schöpfe alle Möglichkeiten aus und plane mich Euch, euer Elterngeld- und Elternzeitmodell. Neben Webinaren ist auch die 1:1 Beratung möglich.

Folgt mir gern auf Instagram: durchblick_elterngeldberatung oder kontaktiert mich per Mail (lena.roetrige@web.de) bei Fragen.

Ich freue mich - Eure Lena


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